AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.0. Geltungsbereich

1.1. Für alle Leistungen von Hebamme Bea Labade, BSc. (im Weiteren als "Hebamme" bezeichnet) im Rahmen ihrer Hebammentätigkeit an der Schwangeren/Gebärenden/Wöchnerin (im Weiteren als „Klientin“ bezeichnet) gelten folgende Vereinbarungen.

1.2. Bea Labade, BSc. ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in A-1230 Wien, sie ist in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums mit der Zahl 3218 eingetragen.

1.3. Mit der Unterschrift des Behandlungsvertrags stimmt die Klientin dem Inhalt dieser AGBs zu und sie werden Bestandteil des Vertragsabschlusses.

1.4. Die Hebamme ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.

2.0. Vertragsgegenstand

2.1. Der genaue Leistungsinhalt des Vertrags ergibt sich aus dem zwischen der Hebamme und der Klientin vereinbarten Leistungsumfang wie im Behandlungsvertrag dargelegt wurde.

2.2. Die Hebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung in den häufigsten Fällen am Wohnsitz der Klientin (als Hausbesuch) erfolgt, jedenfalls immer in Absprache mit der Klientin.

2.3. Die Klientin ist verpflichtet der Hebamme sämtliche Angaben über Gesundheitszustände mitzuteilen, welche aus Sicht der Hebamme für die Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie des/der Neugeborenen notwendig sind. Die Hebamme muss alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen. Eine bewusste Verschweigung relevanter Informationen stellt einen Vertragsbruch dar und die Hebamme kann im Schadensfall nicht zur Verantwortung gezogen werden.

2.4. Die Klientin verpflichtet sich der Hebamme Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich bekannt zu geben.

2.5. Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Gesundheitsdaten ist die Hebamme gemäß § 7 des österreichischen Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet.

2.6. Bei Verhinderung der Hebamme hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken. Sollte die Klientin die Hebammme nicht erreichen können, ist die Klientin dazu verpflichtet Kontakt mit den genannten Ersatzhebammen, wie im Behandlungsvertrag festgehalten, aufzunehmen.

Sollte die Hebamme auf den ersten telefonischen Kontaktversuch der Klientin nicht unmittelbar antworten, ist die Klientin dazu verpflichtet die telefonische Kontaktaufnahme mit der Hebamme je nach Dringlichkeit einen angemessenen Zeitraum weiterhin zu versuchen.

Die telefonische Kontaktaufnahme sollte ausschließlich per Telefonat erfolgen, nicht per SMS oder anderen Nachrichtendiensten, vor allem nachts. Außerdem soll der Anruf nur von der/den der Hebamme bekannten Nummer(n) aus erfolgen, denn zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr werden unbekannte Nummern blockiert.

2.7. Die Hebamme kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt.

2.8. Die Hebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich die Hebamme in dieser Vereinbarung verpflichtet hat. Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltung- und Verschwiegenheitspflicht nach außen, kann aber gesundheitsrelevante Informationen, die für die betreuende Hebamme für die weitere Betreuung notwendig sind, im Sinne einer Dienstübergabe weitergeben.

Bei Verhinderung der Hebamme für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sie sich um eine professionelle Weiterversorgung der Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.

2.9. Die jeweiligen Hausbesuche werden mit der Klientin einzeln von Hausbesuch zu Hausbesuch vereinbart, wobei vereinbarte Termine wahrzunehmen bzw. bei wichtigem Grund rechtzeitig (innerhalb von 24 Stunden) persönlich oder telefonisch abzusagen/zu verschieben sind. Wird ein Termin nicht abgesagt und unentschuldigt nicht wahrgenommen, so wird das vereinbarte Honorar für einen Hausbesuch dennoch und unabhängig von vereinbarten Pauschalen fällig. Die Krankenkasse übernimmt dabei den anteiligen Kassentarif nicht.

3.0. Haftung

3.1. Die Hebamme haftet nicht für Schäden aus leicht fahrlässigem Verschulden, ausgenommen Personenschäden.

3.2. Im Falle von Krankheiten oder langfristigen Abwesenheit hat die Hebamme der Klientin die Dienstverhinderung unverzüglich nach bekannt werden bzw. bei geplanter Abwesenheit (zum Beispiel Urlaub) spätestens vier Wochen vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen, wenn die Abwesenheit in den Zeitraum der Rufbereitschaft fällt.

3.3. Die Hebamme haftet nicht für Schäden verursacht durch eine vertretende Hebamme.

4.0. Kosten der Betreuung

4.1. Die von der Hebamme erbrachten Leistungen werden im Rahmen dieses Behandlungsvertrages vereinbart und in Rechnung gestellt. 

Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Hebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt ihr eine Vergütung, wie im Vertrag vereinbart.

4.2. Die Kosten der Leistungen der Hebamme verstehen sich als umsatzsteuerfreie Nettobeträge lt. §6 Abs. 1 Z 19 UstG.

4.3. Nach Unterzeichnung des Behandlungsvertrags ist vor Beginn der vereinbarten Betreuung die Bezahlung von allfälligen Pauschalen zu tätigen. Bis zur vollständigen Bezahlung dieser erwachsen der Hebamme jedenfalls keinerlei Pflichten aus diesem Vertrag welche nicht durch Kasse gedeckt werden und es tritt auch kein Leistungsverzug ein. Die Zahlungsbedingungen werden zu Beginn der Betreuung individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird ein Gesamthonorar bei Beendigung der Betreuung gestellt.

4.4. Die Hebamme ist berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von € 10,00 in Rechnung zu stellen. Im Fall eines Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

5.0. Vertragsauflösung

5.1. Grundsätzlich sind beide Vertragsparteien berechtigt, ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Vertrag zurückzutreten.

Tritt die Klientin vom Vertrag zurück, sind die Zahlungen und die erbrachten Leistungen im Einzelnen in Rechnung zu stellen.

5.2. Die Hebamme darf die vertragliche Beziehung zur Klientin einseitig ohne Angaben von Gründen beenden, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten. Das bedeutet, dass die Hebamme eine Weiterleitung an eine Hebammenkollegin oder in eine Klinik veranlassen kann, aber nicht dazu verpflichtet ist.

5.3. Die Hebamme ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin die Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose nicht wahrheitsgetreu oder unvollständig erteilt, oder aber Therapiemaßnahmen ablehnt.

In diesen Fällen bleibt der Kostenanspruch von Hebamme Bea Labade, BSc. für die bis zur Vertragsauflösung erbrachte Betreuung inklusive Reservierungsgebühr erhalten.

5.4. Vertragsänderungen können ausschließlich schriftlich erfolgen.

6.0. Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 1230 Wien vereinbart.

Neben diesem Vertrag gelten folgende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge:

  1. a) Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG);
  2. b) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches (ABGB)

Datenschutzerklärung

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Diese können Sie wie folgt erreichen:


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Hebamme Bea Labade, BSc., Erlaaer Straße 51/4/10, Tel 06606587110, Mail info@hebamme-bea.at

Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass zum Zwecke der Vertragserfüllung Dokumente mit meinen Daten per E-Mail an mich übermittelt werden. Beispiele hierfür sind: Rechnungen, Bestätigungen und der Behandlungsvertrag selbst. Personenbezogene sensible Daten wie Gesundheitsdaten werden niemals per E-Mail übertragen.